Umzugstipps
Im Vorfeld des Umzuges: Checkliste für die alte Wohnung
Alter Mietvertrag
Achten Sie auf eine fristgerechte Kündigung Ihres Mietvertrages. Die Kündigung muss in jedem Fall in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Kündigungen haben keine Rechtswirksamkeit. Falls Sie einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen haben, können Sie vor Ablauf der Frist nur dann ausziehen, wenn auch ein Sonderkündigungsrecht schriftlich vereinbart wurde.
Kaution
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über die Rückzahlung Ihrer Mietkaution. Der Vermieter muss diese nach dem Mietende mit Zins- und Zinseszins zurückzahlen. Hat der Vermieter kein Geld mehr zu bekommen oder stehen seine Ansprüche fest, muss er diese sofort abrechnen. Ansonsten hat er eine Überlegungsfrist, welche bis zu 6 Monate betragen kann.
Renovierung
Schönheitsreparaturen müssen nur dann durch den Mieter vorgenommen werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Hierbei ist zu beachten, daß Klauseln im Mietvertrag ungültig sind, nach denen der Mieter beim Ein- UND Auszug renovieren muss. Zu den Schönheitsreparaturen zählen in der Regel nur die üblichen Tapezier- und Malerarbeiten. Um eine Erneuerung von Bodenbelägen muss sich der Mieter nur bei übermässiger Abnutzung oder bei selbst verursachten Schäden kümmern. Lassen Sie bei Ihrem Mieterverein prüfen, ob Sie nach gemäß dem Mietvertrag überhaupt verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Verkauf / Übergabe
Falls Sie fest eingebaute Gegenstände in Ihrer Wohnung belassen möchten, oder die an die Raumverhältnisse angepasste Küche nicht mehr in die neue Wohnung mitnehmen wollen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Vermieter oder Ihrem Nachmieter. Vielleicht übernimmt er die Gegenstände zu einem angemessenen Preis und erspart Ihnen somit den Ausbau und die evtl. notwendige Entsorgung.
Umzugsurlaub
Beantragen Sie Ihren Umzugsurlaub rechtzeitig. Fragen Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Ihnen für den Umzug ein Tag Sonderurlaub zusteht.
Entsorgung von Sperr- und Sondermüll
Erkundigen Sie sich bei den Wirtschaftsbetrieben nach dem nächsten Abholtermin. In vielen Städten ist gegen Aufpreis auch eine kurzfristige und gesonderte Abholung Ihres Sperrmülls von heute auf morgen möglich.
Möbelspediteur
Vereinbaren Sie ca. 6-8 Wochen vor dem Umzug einen Besichtigungstermin mit unserem Umzugsberater. Dieser kommt zu Ihnen nach Hause und stimmt vor Ort sämtliche gewünschten Leistungen ab und errechnet Ihnen die genauen Umzugskosten.
Im Vorfeld des Umzuges: Checkliste für die neue Wohnung:
Neuer Mietvertrag
Lesen Sie sich Ihren neuen Mietvertrag sorgfältig durch. Achten Sie besonders auf Klauseln, bei denen es um Geld geht wie den Nebenkosten, der zu entrichtenden Kaution sowie den Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen.
Kaution
Als Kaution sind höchsten drei Monatsmieten-Kaltmiete zulässig. Diese können durch den Mieter auch in drei Raten gezahlt werden.
Kauf / Übernahme
Sprechen Sie mit Ihrem Vormieter oder Vermieter über den Kauf von fest eingebauten Gegenständen oder der vielleicht nicht mehr benötigten Küchenzeile. Vielleicht können Sie einen Teil der Möbel zu einem fairen Preis übernehmen.
Maklergebühr
Falls Sie Ihre Wohnung über einen Makler bekommen haben, darf dieser nur eine Provision verlangen, wenn er mit Ihnen einen Maklervertrag geschlossen hat und er Ihnen wirklich zu einem Mietvertrag verholfen hat.
Schönheitsreparaturen
Falls die Wohnung im bereits renovierten Zustand vermietet wird, halten Sie im Übergabeprotokoll fest, falls bereits Mängel vorliegen oder noch Nachbesserungen notwendig werden. Die Wohnung kann auch unrenoviert vermietet werden. Dann entscheiden Sie, ob vor dem Einzug noch renoviert werden soll, oder nicht. Dass die Wohnung unrenoviert vermietet wird, sollten Sie in den Mietvertrag schreiben.
Adressänderung / Küdigung
Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes sollten Sie den folgende Institutionen Ihre Adressänderung mitteilen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt sind teilweise Kündigungen notwendig:
• Banken
• Telefonanschluss
• Internetanschluss
• Mobiltelefon
• Kabelanschluss
• Nachsendeantrag bei der Deutschen Post
Stadtwerke:
• Wasser - Termin für Ablesetag vereinbaren
• Strom - Termin für Ablesetag vereinbaren
• Gas - Termin für Ablesetag vereinbaren
• Fernwärme - Termin für Ablesetag vereinbaren
Sonstige Ummeldungen
• Einwohnermeldeamt
• GEZ Rundfunk, Fernsehen
• Finanzamt
• Kindergeld
• BaföG
• Versicherung
• Bausparkasse
• Vereins-Mitgliedschaft
• Bibliothek
• Zeitungen- und
• Zeitschriftenabonnements
• Schule
• Kindergarten
• Pay-TV-Anbieter
• Kirche
Am Umzugstag – In der alten Wohnung
Fußböden
Decken Sie empfindliche Böden mit Abdeckpapier ab. So vermeiden Sie Reinigungs- und Instandsetzungskosten.
Müll
Stellen Sie Müllsäcke bereit, in welchen Sie beim Umzug anfallende Abfälle packen können.
Endreinigung
Wenn die Wohnung leer ist, reinigen Sie Ihre alte Wohnung mit den bereitgestellten Putzmitteln.
Übergabe
Gehen Sie mit Ihrem Vermieter durch die leere Wohnung und klären Sie mit Ihm alle noch notwendigen Arbeiten ab. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll und lassen Sie den Vermieter dieses unterschreiben. Lesen Sie Ihre Zählerstände ab und notieren Sie auch diese auf dem Übergabeprotokoll.
Imbiss
Stellen Sie Erfrischungsgetränke und evtl. einen kleinen Imbiss für das Umzugsteam bereit. Der Dank der gesamten Umzugsmannschaft wird Ihnen sicher sein.
Letzte Kontrolle
Nachdem der Möbelwagen fertig verladen wurde, unternehmen Sie noch einen letzten Rundgang durch alle Räume. Überprüfen Sie, das alles in Ordnung ist und auch wirklich nichts liegen gelassen wurde.
• Gas- und Wasserhähne schließen
• Hauptsicherung ausschalten
• Rolläden herunterlassen
• Briefkasten leeren
Namensschilder entfernen
Nun können Sie dem Vermieter beruhigt die alten Wohnungsschlüssel übergeben.
Haustiere versorgen
Letzte Gelegenheit mit Ihrem Hund eine Runde Gassi zu gehen. Haustiere sollten Sie in immer in Ihrem eigenen PKW transportieren, da Sie das Tier am besten kennen und um zusätzlichen Stress zu vermeiden.
Unterwegs
Wenn Sie mit uns umziehen, brauchen Sie sich um einen sicheren Transport keine Sorgen zu machen
Am Umzugstag – In der neuen Wohnung
Auch nach dem Einzug gibt es noch einige Behörendengänge auszuführen
• Einwohnermeldeamt (an der neuen Adresse innerhalb von 14 Tagen !!! )
• KFZ-Zulassungsstelle
• Strom
• Wasser
• Gas
• Fernwärme
• Krankenkasse
• Bafög
• Kindergarten
• Schule
• Finanzamt
• Kindergeldstelle